Stellungnahme zur Ablehnung der Demonstration „Ein Funken Hoffnung“

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Landkreis kanzelt Lichterfahrt “Ein Funken Hoffnung” als bloße Unterhaltungsveranstaltung ab.

von Thorsten Sinning

Foto: Dietmar Rabich CC-BY-SA 4.0

Der Landkreis Leer hat eine ordnungsgemäß angemeldete Versammlung abgelehnt, indem er sie als sogenannte „Lichterfahrt“ mit Unterhaltungscharakter eingeordnet hat. Diese Entscheidung halte ich für rechtlich wie demokratisch höchst problematisch.

Das Grundgesetz garantiert die Versammlungsfreiheit. Entscheidend ist dabei nicht die äußere Form, sondern der Zweck einer Versammlung: die gemeinsame Meinungsäußerung zu Themen von öffentlichem Interesse. Genau das war bei der geplanten Demonstration „Ein Funken Hoffnung“ der Fall. Das Thema hat einen klaren politischen und gesellschaftlichen Bezug. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte für Gewaltbereitschaft oder eine bloße Unterhaltungsveranstaltung.

Besonders kritisch sehe ich, dass der Landkreis die Versammlung aus dem Schutzbereich des Versammlungsrechts herauslöst und stattdessen allein auf das Straßenverkehrsrecht verweist. Damit wird ein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht faktisch entzogen, ohne eine konkrete Gefahrenlage nachvollziehbar zu begründen.

Als Bürgermeisterkandidat stehe ich für einen grundrechtsfreundlichen, respektvollen Umgang mit bürgerschaftlichem Engagement. Verwaltung muss demokratische Beteiligung ermöglichen – nicht erschweren.

Demonstrationsrecht ist kein Gnadenrecht.

Es ist ein tragendes Fundament unserer Demokratie. Dass eine friedliche, gewaltfreie Demonstration verhindert wird, stimmt mich nachdenklich – und ehrlich gesagt auch traurig.

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