Stellungnahme zur Ablehnung der Demonstration „Ein Funken Hoffnung“
Der Landkreis Leer hat eine ordnungsgemäß angemeldete Versammlung abgelehnt, indem er sie als sogenannte „Lichterfahrt“ mit Unterhaltungscharakter eingeordnet hat. Diese Entscheidung halte ich für rechtlich wie demokratisch höchst problematisch. Das Grundgesetz garantiert die Versammlungsfreiheit. Entscheidend ist dabei nicht die äußere Form, sondern der Zweck … Weiter